1. Allgemeines
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die zwischen uns, Laura Lammel, Schönhauser Allee 122, 10437 Berlin, Deutschland (im Folgenden „Blogger“ oder „wir“) und einem Unternehmer bzw. Agentur, die das Unternehmen vertritt (im Folgenden „Kunden“) ausschließlich geltenden Bedingungen für den Kauf einer Leistung des Bloggers (Kooperationen auf dem Blog, Contenterstellung, Nutzungsrechte-Verkauf etc.), soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden.
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen durch den Kunden als anerkannt.
Vertragsschluss
2.1 Die vorherige, unverbindliche Auskunft über Preise des Bloggers für eine bestimmte Leistung (beispielsweise über die Preisliste), stellt kein bindendes Preisangebot dar und kann sich bei der Erstellung des Angebots noch ändern. Dies ist vorallem abhängig vom Umfang des Leistungskatalogs, den der Blogger möglicherweise erst nach Zusendung der Preise erfährt.
2.2 Das Briefing / der vollständige Leistungskatalog wird vom Kunden vor der Angebotserstellung dem Blogger zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage dieser Informationen erstellt der Blogger ein Angebot, das alle Punkte des Briefings / Leistungskatalogs enthalten.
2.3 Nachdem das Angebot an den Kunden verschickt wird, hat dieser die Möglichkeit, ein Gegenangebot über die Höhe des Honorares zu stellen, falls dieses nicht den Vorstellungen des Kunden entspricht.
2.4 Sollte der Kunde das Angebot annimmt oder der Blogger das Gegenangebot, so gilt dies als verbindlich. Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich via E-Mail. Weitere Leistungen, die nach der Annahme des Angebots vom Kunden gefordert werden, berechnet der Blogger extra. Hierzu gehören insbesondere Reportings (Zur Verfügungstellung der Klickzahlen) oder die Übertragung von Nutzungsrechten an Bildern, Videos und Texten, die im Rahmen der Zusammenarbeit entstanden sind.
2.5 Der Blogger verpflichtet sich, alle Leistungen, die im angenommen Angebot aufgelistet sind, zu erfüllen.
2.6 Der Kooperationspartner kann die Zusammenarbeit jederzeit vorzeitig beenden. In diesem Falle wird ein Ausfallhonorar in Höhe der bereits geleisteten Arbeit ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Auftragserteilung in Rechnung gestellt (Stundensatz / 95,- Euro zzgl. USt.).
Gesponsorte Kooperationen
3.1 Die Bastelanleitungen und Kochrezepte, die im Rahmen der Kooperation erstellt werden sollen, werden vor der Produktion mit dem Kunden besprochen. Es werden nur Ideen umgesetzt, die sowohl der Kunde, als auch der Blogger akzeptieren.
3.2 Bei einer Kooperation, bei der ein Blogpost, ein Video oder Social-Media-Postings vom Blogger erstellt werden, verpflichtet sich dieser, eine Vorschau zur Abnahme durch den Kunden mindestens zwei Tage vor dem Veröffentlichungsdatum zur Verfügung zu stellen.
3.3 Der Kunde hat das Recht, eine Korrekturschleife in Anspruch zu nehmen, falls der Blogger Leistungen nicht erfüllt hat oder Fehler enthalten sind. Der Blogger verpflichtet sich, diese Fehler zu korrigieren oder die Leistungen nachzureichen, wenn er diese für angemessen hält. Nicht angemessen wären beispielsweise die Übernahme von vorgeschriebenen Werbetexten des Kunden oder eine Neuerstellung des Blogposts, des Videos oder des Social-Media-Postings, obwohl der Blogger sich an das Briefing gehalten hat.
3.4 Jede weitere Korrekturschleife wird vom Blogger extra berechnet. Ebenso werden zusätzliche Arbeitsstunden extra berechnet, falls der Blogger eine größere Überarbeitung vornehmen muss, obwohl er alle Leistungen und Bedingungen erfüllt bzw. sich an das Briefing gehalten hat.
Zahlungsbedingungen
4.1 Der Blogger verpflichtet sich, eine Rechnung für die Leistung auszustellen, außer der Kunde erstellt eine Gutschrift. Zuzüglich zum Honorar wird außerdem die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, die der Kunde trägt.
4.2 Besondere Informationen die auf der Rechnung stehen müssen (beispielsweise spezielle Nummern für die Buchhaltung) teilt der Kunde vor der Rechnungsstellung dem Blogger mit.
4.3 Das vorher ausgehandelte Honorar des Bloggers wird nach Rechungsstellung durch den Blogger binnen 14 Tagen auf das angegebenen Konto des Bloggers überwiesen. Sollte der Kunde einen längeren Zahlungslauf haben, ist dies dem Blogger vor der Rechungsstellung mitzuteilen. Sollte der Kunde das Honorar nicht in der angegebenen Frist überweisen, erinnert der Blogger ihn einmalig und verlängert die Frist um eine Woche. Sollte bis dahin das Geld noch nicht auf dem Konto des Bloggers gebucht sein, behält sich dieser vor, Mahngebühren zu berechnen.